Kein Rechtsgebiet eröffnet den Beteiligten so viele Gestaltungsmöglichkeiten, wie das Vertragsrecht. Ganz gleich, ob Sie einen Fernseher kaufen, beim Autohändler ein Auto bestellen, eine Reise buchen oder einen Job annehmen – das alltägliche Leben konfrontiert Sie jeden Tag mit den verschiedensten Vertragstypen. Dabei begegnen Ihnen Kaufverträge, Mietverträge, Dienstverträge, Arbeitsverträge, Leasingverträge, Werkverträge und viele mehr. Sogar der Brötchenkauf beim Bäcker folgt gesetzlichen Spielregeln.
Was viele nicht wissen: Um einen Vertrag zu schließen, muss man nichts unterschreiben. Auch eine mündliche Einigung begründet in vielen Fällen einen rechtswirksamen Vertrag. Dabei steht es den beteiligten Personen weitgehend frei, Vereinbarungen verschiedener Art zu treffen. Es gilt das Prinzip der sog. „Privatautonomie“ – private Rechtsverhältnisse sollen nach eigener Entscheidung gestaltet werden können.
So können Sie sich entschließen, ob Sie überhaupt einen Vertrag eingehen möchten (Abschlussfreiheit). Sie können den Inhalt eines solchen Vertrages frei bestimmen (Gestaltungsfreiheit).