Um was genau geht es?

 

Im Wege des sogenannten Scrapings verschafften sich Hacker Zugang zu Millionen sensiblen Nutzerdaten. Mit Scraping bezeichnet man das automatisierte, massenhafte Abrufen öffentlich einsehbarer Daten. Die Angreifer konnten Daten wie vollständige Nutzernamen, Geburtsdaten, E-Mail-Adressen, Telefonnummern und auch persönliche Angaben wie den Beziehungsstatus abgreifen. Diese Daten wurden anschließend in Hackerforen veröffentlich und teilweise weiterverkauft.

Millionen Facebook-Konten weltweit und über 6 Millionen deutsche Nutzer und Nutzerinnen sind vom Facebook Datenleck betroffen. Viele Kanzleien prüfen Ihren Anspruch auf Schadensersatz kostenfrei und unverbindlich.

 

 

Was droht mir als User?

 

Eine besondere Gefahr besteht durch das nun vermehrte aufkommen von betrügerischen Phishing-E-Mails und Smishing SMS. Dadurch werden sensible Kontodaten abgerufen oder auch gefährliche Links in gefälschten Paketbenachrichtigungen versendet. Die Risiken für Betroffene sind enorm.

 

 

Welche Rechte habe ich?

 

Auf der Grundlage Ihres Auskunftsrechts nach Art. 15 DSGVO können Sie Auskunft gegenüber der Plattform verlangen, ob Sie vom Datenleck betroffen sind. Wird Ihnen seitens der Plattform keine oder eine unvollständige Auskunft erteilt, kann sich daraus ein Schadensersatzanspruch aus Art. 82 DSGVO für Sie ergeben.

Zuletzt haben deutsche Gerichte den Klägern bei DSGVO-Verstößen hohe Schadensersatzansprüche aus Art. 82 DSGVO zugesprochen. Die Norm wird dabei von den Gerichten zunehmend sehr weit ausgelegt. Dabei soll der den Klägern zustehende Schadensersatz abschreckende Wirkung haben und damit eine abschreckende Höhe erreichen.