Mietobjekte können verschiedenster Art sein. Nicht immer ist eine Immobilie Gegenstand des Vertrages. Häufig sind es auch Autos, Industriemaschinen oder auch nur eine DVD aus der Videothek. Der Vielfalt sind keine Grenzen gesetzt.
Die bedeutendste Variante ist jedoch nach wie vor der Mietvertrag über Wohn- oder Geschäftsräume. An diese Unterscheidung knüpft auch der Gesetzgeber eine ganze Reihe rechtlicher Folgen. So gelten für einen Wohnraummietvertrag zusätzlich zu den allgemeinen Bestimmungen besondere Rechtsvorschriften wie etwa die Mieterschutzgesetze.