Die Grundlage für eine erfolgreiche Zusammenarbeit zwischen dem Mandanten und seinem Anwalt ist das gegenseitige Vertrauen. Daher bespreche ich bereits im Vorfeld die zu erwartenden Kosten mit Ihnen, sodass Sie anschließend keine böse Überraschung erleben.
Die Gebühren für einen Rechtsanwalt sind im RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) geregelt. Allerdings ist dieses für einen Laien recht unverständlich formuliert. Daher erkläre ich Ihnen genau, wie sich die Kosten in Ihrem Einzelfall zusammensetzen.
Das RVG ist jedoch keine zwingende Vorschrift, sodass jederzeit auch individuelle Honorarvereinbarungen möglich sind.
Sie können sich vor einer Rechtsberatung zunächst ganz unverbindlich nach den Kosten erkundigen.