Meist verläuft der Straßenverkehr für jeden Einzelnen weitgehend unproblematisch. Kommt es hingegen doch einmal zu unvorhergesehenen Situationen, ist der Schaden oft groß und die Folgen weitreichend.
Im Falle eines Unfalls ist nicht immer gleich auf den ersten Blick ersichtlich, wer die Schuld trägt. Um dies abschließend und umfassend beurteilen zu können, bedarf es meist juristischer Unterstützung. Gerade, wenn Ihnen der Unfall zur Last gelegt wird und sich daraus ein Straf- oder Bußgeldverfahren gegen Sie ergibt, ist juristisches Wissen unverzichtbar.
Doch auch wenn Sie Unfallgeschädigter sind, sollten Sie die Geltendmachung Ihrer Rechte nicht in die eigenen Hände nehmen. Die Auseinandersetzung mit der gegnerischen Haftpflichtversicherung birgt für Laien den einen oder anderen Stolperstein und sollte der Unfallgegner allein für den Zusammenstoß verantwortlich sein, übernimmt dessen Haftpflichtversicherung sämtliche notwendigen Rechtsanwaltsgebühren. Für Sie besteht in diesem Fall kein Kostenrisiko.
Selbst für den Fall, dass Sie ein Mitverschulden am Unfall betrifft, bleiben Sie nicht auf sämtlichen Anwaltsgebühren sitzen. Diese tragen Sie nur entsprechend Ihrem Verschuldensanteil (z.B. 70:30, 50:50 usw).