Die Grundlage für eine erfolgreiche Zusammenarbeit zwischen dem Mandanten und seinem Anwalt ist das gegenseitige Vertrauen. Daher bespreche ich bereits im Vorfeld die zu erwartenden Kosten mit Ihnen, sodass Sie anschließend keine böse Überraschung erleben.

Die Gebühren für einen Rechtsanwalt sind im RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) geregelt. Allerdings ist dieses für einen Laien recht unverständlich formuliert. Daher erkläre ich Ihnen genau, wie sich die Kosten in Ihrem Einzelfall zusammensetzen.

Das RVG ist jedoch keine zwingende Vorschrift, sodass jederzeit auch individuelle Honorarvereinbarungen möglich sind.

Sie können sich vor einer Rechtsberatung zunächst ganz unverbindlich nach den Kosten erkundigen.

In vielen Fällen müssen Sie für die Anwaltsgebühren auch gar nicht selbst aufkommen. Möglicherweise steht Ihnen die sog. Prozesskosten- oder Beratungshilfe zu. Dies ist immer dann der Fall, wenn Sie für die Kosten nach Ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen nicht selbst aufkommen können.

Im Strafrecht könnte Ihnen auch das Recht zustehen, sich einen Anwalt Ihrer Wahl als sog. Pflichtverteidiger beiordnen zu lassen.

Schließlich ist es auch möglich, dass Ihre Rechtsschutzversicherung oder auch Ihr Gegner die Kosten tragen muss.

Alle diese Möglichkeiten erörtere ich bei Bedarf gerne mit Ihnen.

Hinweis zu Beratungshilfen:

Sollten Sie auf die Beratungshilfe zurückgreifen wollen, können Sie am Amtsgericht Ihres Wohnsitzes einen Beratungshilfeschein beantragen. Diesen bringen Sie dann bitte zu unserem Erstgespräch mit.